DMSB-
Umweltrichtlinien
1. Auflage 2002
Sehr geehrte Leser, liebe Motorsportler,
dass Motorsport und Umweltschutz kein Gegensatzpaar sind, sondern vielmehr bestens harmonieren, beweisen Sportler auf zwei und vier Rädern in Deutschland seit weit über zwei Jahrzehnten. Als Dachverband setzte sich der DMSB schon seit Beginn der 2000er-Jahr für die Förderung und stetige Verbesserung der Umweltstandards ein. Dies schlug sich 2002 in der erstmaligen Veröffentlichung unserer Umweltrichtlinien nieder, deren mittlerweile vierte Neuauflage Sie nun vor sich haben.
Es ist ein Teil unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, dass wir uns in unserem Sport für Umweltbelange einsetzen – und dabei deutlich über die gesetzlich geforderten Mindestbedingungen hinausdenken und handeln. Wir tun dies in dem Bewusstsein, dass der Motorsport schon immer ein ideales Feld war, um innovative Lösungen zu erproben und zu verbessern. Motorsport ist und bleibt ein idealer Partner für Innovationen im Umweltschutz. Das gilt für die Wettbewerbsfahrzeuge ebenso wie für Sportstätten, die Zuschaueraktivitäten und vieles mehr
Die Bedeutung des Umweltschutzes für den DMSB zeigt sich etwa daran, dass das Thema ins Ressort des Präsidenten selbst fällt. Vielfältige Bemühungen, wie unsere 2023 veröffent-lichte, zweite Umweltstudie oder auch unsere Grundsatz- und Strategiepapiere und natürlich zahlreiche ganz praktische Aktivitäten belegen das. Denn längst haben alle Akteure in unse-rem Sport erkannt, dass unsere Anstrengungen künftig noch umfangreicher und vielfältiger sein werden.
So umfassen Maßnahmen heute nicht mehr nur Umweltschutz-Aktivitäten. Der DMSB wür-digt diesen Umstand mit der Verabschiedung einer Nachhaltigkeitsstrategie, deren Umset-zung von einem hochkarätigen Expertenbeirat begleitet wird. Die Umweltrichtlinien sind so zu einem umfassenden Bemühen des DMSB geworden, seiner Mitglieder und Träger sowie aller deutschen Motorsportler, unseren Sport in eine nachhaltige Zukunft zu führen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie als Leser uns Anwender der Umweltrichtlinie des DMSB bei diesen Bemühungen tatkräftig mitwirken. Denn auf diese Weise stellen wir alle gemeinsam die Zukunftsfähigkeit unseres geliebten Sports sicher.
Ihr
Wolfgang Wagner DMSB-Präsident
Vorwort zu den DMSB-Umweltrichtlinien............................................ 2
2. Umweltbeauftragte...................................................................... 6
4. Waschen von Fahrzeugen.......................................................... 7
6. Abfälle und Abwasser.................................................................. 8
Die Umweltrichtlinien des DMSB sind ein zusammenfassendes und den Ausschreibungen oder Ausführungsbestimmungen einzelner Disziplinen übergeordnetes Regelwerk, das für den gesamten deutschen Motorsport umweltrelevante Grundprinzipien festlegt. Sie gelten im gesamten Bereich des Motorsports, der unter der Hoheit des DMSB, seiner Trägerverbände und Clubs durchgeführt wird. Mit ihnen wird umgesetzt, wie der DMSB als nationale Sporthoheit den Rahmen dafür setzt, Vorkehrungen und Maßnahmen zum Umweltschutz im Motorsport, insbesondere bei Motorsportveranstaltungen sowie zur nachhaltigen Entwicklung des Motorsports zu treffen und weiterzuentwickeln. Die DMSB-Umweltrichtlinien sind auch die gemeinsame Grundlage für spezifische Regelungen in einzelnen Motorsportdisziplinen.
Die DMSB-Umweltrichtlinien basieren auf internationalen und nationalen Umweltregeln (z. B. EU-Verordnungen, Umweltgesetzen und -verordnungen, FIM Environmental Code), auf den detaillierten Umweltschutzvorschriften einzelner Motorsport-Disziplinen im DMSB, die konkrete und häufig weiterreichende Regelungen festlegen. Außerdem auf den Arbeitsergebnissen des Expertenbeirates Nachhaltigkeit im DMSB, der die fachlichen Stel-lungnahmen anderer Gremien im DMSB sowie außenstehender Sachverständiger stets mit-einbezieht.
Alle gesetzlichen Regelungen, Verordnungen, Satzungen und behördlichen Festlegungen, zum Beispiel bezüglich des Naturschutzes, der Abfallentsorgung, des Boden- und Grund-wasserschutzes, des Emissionsschutzes, insbesondere des Lärmschutzes sind den DMSB-Umweltrichtlinien übergeordnet.
Die DMSB-Umweltrichtlinien, die seit 2002 in Anwendung sind, wurden und werden auch zukünftig mit wachsender Erfahrung und auf der Grundlage neuer Erkenntnisse im Umwelt-schutz weiterentwickelt.
Der DMSB und sein Expertenbeirat Nachhaltigkeit sind sehr daran interessiert, über prakti-sche Erfahrungen im Umgang mit diesen Richtlinien informiert zu werden und nehmen ent-sprechende Rückmeldungen gerne auf. Ansprechpartner sind:
z. H. Johannes Schirdewahn Hahnstraße 70
60528 Frankfurt/Main
Tel.: 069 633007-62
E-Mail: jschirdewahn@dmsb.de
Motorsport ist Leistungssport. Motorsport ist ein wesentlicher Bestandteil im internationalen und nationalen Sportgeschehen, der die aktiven Sportler intensiv fordert. Er fasziniert seine Zuschauer und Fans vom Freizeitsportler bis hin zum professionellen Leistungssportler. Er wird von früher Jugend bis ins hohe Alter in einer Vielzahl von Disziplinen ausgeübt. Darüber hinaus hat der Motorsport eine relevante wirtschaftliche Bedeutung vor allem im Bereich von Technik, Sport, Infrastruktur, sowie Marketing und Medien. Wie alle menschlichen Aktivitäten steht er in enger Wechselwirkung mit der Umwelt und erfordert daher ein vorausschauendes, verantwortungsvolles und sachgerechtes Handeln, mit dem Ziel, Impulse aus dem Motor-sport für das Umweltmanagement zu nutzen, Überbeanspruchungen der Umwelt zu vermei-den oder zu vermindern und gleichzeitig den wettbewerblichen, technischen und sportlichen Charakter des Motorsports weiter zu fördern.
Ziel des DMSB ist die Formulierung, die kontinuierliche Weiterentwicklung einer sachgerech-ten, eindeutigen und verständlichen Umweltpolitik und deren Umsetzung mit eigenen innova-tiven Lösungen. Dies erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und Regelun-gen einschließlich der fachlichen Mitarbeit bei der Entwicklung rechtlicher Regelwerke. Der DMSB versteht dies in Vertretung aller Akteure im Motorsport in Deutschland als eine grund-legende Aufgabe im Rahmen seiner sportpolitischen Grundsätze. Diese Strategie nachhalti-ger Entwicklung von Umwelt und Sport ist für die Zukunftsfähigkeit des Motorsports unerläss-lich und von besonderer Bedeutung für alle verantwortlichen Funktionsträger.
Ziel der Umweltpolitik des DMSB ist es, bei der Durchführung von Motorsport-Wettbewerben in allen Disziplinen qualifizierte ökologische Maßstäbe zu setzen. Bei allen Beteiligten, d. h. Fahrern, Teams, Veranstaltern, Sportwarten und Zuschauern soll das Bewusstsein für um-weltrelevante Zusammenhänge gestärkt und gefördert werden. Im Bereich des profes-sionellen Motorsports arbeitet der DMSB eng mit allen Beteiligten zusammen, insbesondere mit Veranstaltern, Teams, Betreibern von Motorsportanlagen sowie den die Motorsportindustrie vertretenden Organisationen
Für den DMSB ist eine enge Zusammenarbeit mit den beteiligten Behörden und Organisati-onen eine wichtige Voraussetzung, um eine nachhaltige, das heißt auf Dauer angelegte Ausübung des Motorsports zu gewährleisten. Der DMSB wirkt auch auf der Ebene des Clubsports, indem er die dortigen Verantwortlichen verpflichtet, sich auch auf lokaler oder regionaler Ebene aktiv im Zusammenwirken mit öffentlichen Stellen und Behörden einzu-bringen. Besonders werden Vorhaben, z.B. Planung von Veranstaltungen, fachlich unter-stützt, bei denen die Initiative für Umwelt-Angelegenheiten von der Seite des Motorsports ausgeht.
Alle dem DMSB angeschlossenen Organisationen und Trägerverbände sind angehalten, ihre jeweiligen Bestimmungen den ökologischen Erfordernissen und den Grundsätzen der DMSB-Umweltrichtlinien anzupassen.
Bei jeder Motorsportveranstaltung des DMSB oder seiner Trägerverbände sowie der interna-tionalen Dachverbände ist seitens des Veranstalters ein oder bei Großveranstaltungen auch mehrere Umweltbeauftragte zu benennen, die die Anwendung dieser DMSB-Richtlinien und gegebenenfalls weiterer spezifischer Umweltregeln verantworten und die Umsetzung kontrol-lieren. Bei Veranstaltungen mit internationalen Prädikaten ist zudem der vom jeweiligen in-ternationalen Dachverband vorgeschriebene Lizenzstatus zu berücksichtigen (z. B. FIM En-vironmental Steward). Die Umweltbeauftragten haben insbesondere folgende Aufgaben und Rechte:
Umweltbeauftragte handeln nach bestem Wissen auf Basis ihrer Sachkunde in Umweltfra-gen. Sie wirken partnerschaftlich mit allen Beteiligten der Veranstaltung zusammen. Sie ha-ben keine Exekutivfunktion bezüglich der Durchsetzung von Umweltschutzmaßnahmen oder bezüglich Sanktionen nach Verletzung der Umweltrichtlinien. In solchen Fällen informiert der Umweltbeauftragte den Rennleiter sowie den Veranstalter, die Sportkommissare oder den Jury-Vorsitzenden und nimmt dies in seinen Umweltbericht.
Ordnungsgemäß durchgeführte Motorsportveranstaltungen führen zu keinen vermeidbaren oder dauerhaft und erheblich wirkenden ökologischen Beeinträchtigungen. Vor allem dürfen keine mineralölbasierte Flüssigkeiten wie beispielsweise Kraftstoff, Öl, Reinigungs-, Entfet-tungs- und Kühlmittel oder Bremsflüssigkeit oder andere Chemikalien in den Erdboden, in das Grundwasser oder in Oberflächengewässer (Flüsse, Seen, Bäche, Meere) gelangen oder in die Luft entweichen. Hierfür sind die Vorkehrungen der DMSB-Richtlinie umzusetzen.
Besonders wichtig sind hierbei folgende verpflichtende Maßnahmen:
Gewässerverschmutzung kann nach § 324 StGB ein Straftatbestand sein. Ein solcher Straf-tatbestand kann unabhängig von einer möglichen Bestrafung zu erheblichen Kosten führen.
Alle Abfälle sind sachgerecht zu entsorgen. Die erforderlichen Trennvorschriften und Anfor-derungen bezüglich des Recyclings und der Verwertung sind zu beachten.
Abfallverursacher und Veranstalter stehen in gemeinsamer Verantwortung, ein entsprechen-des Entsorgungssystem bereitzustellen und zu benutzen. Alternativ können auch Vereinba-rungen getroffen werden, dass Teilnehmer und Teams bestimmte Abfälle mitnehmen und selbst fachgerecht entsorgen.
Abwasser ist der entsprechenden Abwasseraufnahme zuzuführen, wobei alle Anforderungen bezüglich einer öl-, fett- und chemikalienhaltigen Trennung zu beachten sind. Lokale was-serwirtschaftliche Bestimmungen sind zu beachten.
Schallbelastungen können bei Motorsport-Wettbewerben eine wichtige Umweltbelastungs-größe sein. Ihr Ursprung beschränkt sich nicht nur auf die Wettbewerbsfahrzeuge. Um die Umweltbelastung durch Geräusche nicht zur Umweltüberlastung werden zu lassen müssen die Organisatoren und Umweltbeauftragten eines Wettbewerbs auch der Geräuschentwicklung durch Lautsprecheranlagen, durch Zuschauer sowie durch andere Quellen (beispielsweise Pausenmusik, TV-Hubschrauber, Zuschauerverkehr) in ihre Planun-gen mit einbeziehen. Eine übermäßige Geräuschentwicklung primär zu vermeiden oder aber zu reduzieren, liegt in der Verantwortung aller Beteiligten – der Fahrer, der Teams, des Ver-anstalters und aller Offiziellen.
Grundsätzlich liegt im Motorsport die Überwachung der Schallemission von Wett-bewerbsfahrzeugen bei den technischen Kommissaren im Rahmen der technischen Abnah-me. Sie verfügen über die entsprechenden Messeinrichtungen, mit der sich eventuelle Pege-lüberschreitungen feststellen lassen. Hier kann der Umweltbeauftragte gegebenenfalls um Unterstützung bitten, um Geräuschbelastungen zu dokumentieren (z.B. exemplarische Schallmessungen).
Der von einer Quelle erzeugte Schall wird als Schalldruckpegel gemessen und in Dezibel (dB) angegeben. Durch eine entsprechend Gewichtung werden die Messwerte be-stimmter Geräuscharten am menschlichen Schallempfinden orientiert. Für viele Geräusche – zum Beispiel auch die von Motoren – ist die sogenannte A-Gewichtung maßgebend, so dass eine Darstellung in „dB(A)“ erfolgt.
Die Überlagerung verschiedener Schallquellen schlägt sich in einer Zunahme des dB(A)-Wertes nieder, wobei eine Verdoppelung der Schallquelle (z. B. von zwei Fahrzeugen statt nur von einem Fahrzeug) einer Zunahme um 3 dB(A) entspricht. Geräusche nehmen mit wachsender Entfernung von der Quelle ab; eine Verdoppelung der Distanz bewirkt theore-tisch eine Abnahme um 6 dB(A); allerdings können Wind- und Geländeeinflüsse diesen Wert beeinflussen.
Bei der Ausbreitung spielt die Tonhöhe (Frequenz) eine wichtige Rolle: Hohe Töne haben eine ausgeprägte Richtungscharakteristik, tiefe Töne breiten sich rundum gleichmäßig aus.
Einen besonderen Einfluss haben die jeweiligen Umgebungsbedingungen: Größere Hinder-nisse wie Mauern, Dämme oder Gebäude aber auch entsprechende Geländeformen können je nach Lage den Schall dämpfen oder reflektieren und damit auch gerichtet weiterleiten; auch Temperatur und Luftfeuchtigkeit beeinflussen die Schall-ausbreitung.
Die Geräuschmessung basiert im Motorsport auf den Bestimmungen des DMSB bzw. den der internationalen Verbände (FIM / FIA / CIK). Einzelheiten über die zulässigen Geräusch-pegel und Messmethoden sind den Reglements der jeweiligen Sportart zu entnehmen.
Umweltbeauftragte und Organisatoren von Wettbewerben müssen die Auflagen der Behörden bezüglich der Fahrzeuggeräusche berücksichtigen.
Lautsprecher und Beschallungssysteme können in der Nachbarschaft von Motorsportwett-bewerben manchmal mehr Belastungen hervorrufen, als die Wettbewerbsgeräusche selbst. Mit den für die Beschallung verantwortlichen Personen sollten deshalb hinsichtlich der Redu-zierung v.a. der extrem wirksamen Lautstärke verbindliche Vereinbarungen getroffen wer-den.
Der DMSB empfiehlt insbesondere:
Passiver Schallschutz schützt mit entsprechenden Maßnahmen eine betroffene Person, An-wohner und die Umgebung vor übermäßiger Schalleinwirkung. Je nach Intensität der Ge-räuschpegel muss der Veranstalter auch den Sportwarten der Veranstaltung aus Gesundheitsschutzgründen einen geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen.
Bereits im Vorfeld einer Veranstaltung ist darauf hinzuweisen, dass Zuschauer vor allem für Kinder einen Gehörschutz mitführen. Gleiches gilt für mitgeführte Hunde.
Aktiver Schallschutz vermindert den Geräuschpegel an der Quelle, also z. B. am Wettbe-werbsfahrzeug oder am Lautsprechersystem. Auch eine permanente Schallüberwachung oder bauliche Maßnahmen an einer Rennstrecke sind in diesem Sinne aktiver Schallschutz.
Konkrete Maßnahmen, auf die der Umweltbeauftragte zu achten hat, sind beispielsweise:
Die Zuschauer einer Motorsport-Veranstaltung tragen eine Mitverantwortung für den Um-weltschutz.
Der DMSB gibt hierzu folgende Empfehlungen:
Die umweltbezogenen Verpflichtungen, die in den Ausschreibungen und Ausführungsbe-stimmungen der einzelnen Veranstaltung genannt sind, müssen vom Teilnehmer eingehalten werden.
Unvernünftiges oder mutwilliges Verhalten eines einzelnen Teilnehmers, das den Zielen des Umweltschutzes zuwiderläuft, schadet grundsätzlich dem Ansehen des gesamten Motor-sports und kann daher auch ohne spezifische Regelungen sanktioniert werden. Neben der Kostenübernahme für den Schaden durch das konkrete Umweltvergehen sind auch Sport-strafen möglich, die von den Sportkommissaren oder dem DMSB ausgesprochen werden können. Dabei haftet der Teilnehmer einer Veranstaltung auch für das Verhalten seiner Hel-fer und Teammitglieder.
Insbesondere gehört es zum Verantwortungsbereich des Teilnehmers dafür zu sorgen, dass
Bei der Planung der Veranstaltung sind die umweltbezogenen Anforderungen von Anfang an zu berücksichtigen. Der DMSB stellt auf seiner Internetseite www.dmsb.de eine Planungslis-te auf Basis der Umweltcheckliste zur Verfügung, die hierfür als Hilfestellung genutzt werden kann. Es wird empfohlen, diese Planungsliste zu verwenden, da sie auf die wichtigen Punkte hinweist, die bei der Umweltkontrolle mit der DMSB-Kontrollliste im Umweltbericht überprüft werden.
Diese systematisch vorbereitenden Schritte für eine Veranstaltung werden vor allem für die erste Veranstaltung auf einer Motorsportanlage oder externen Motorsportstrecke (Rallye, Enduro) empfohlen. Der zuständige Umweltbeauftragte steht in der Regel beratend zur Ver-fügung. Je umfassender eine Umweltplanung anfangs erfolgt, umso geringer ist in der Regel der Aufwand (auch in den Genehmigungsverfahren) bei weiteren Veranstaltungen.
Generell gilt das Prinzip, Flächen und Einrichtungen für Motorsportveranstaltungen sowie deren nähere Umgebung vor dauerhafter Verschmutzung und anderen Beeinträchti-gungen zu bewahren.
Es müssen in geeigneter Form Vorkehrungen getroffen werden, um Grund und Boden bei-spielsweise im Fahrerlager, auf Zuschauerplätzen, an der Strecke, in Servicezonen und auf den angrenzenden Flächen zu schützen. Besonders empfindliche Bereiche sollen mit Absperrband idealerweise mit „Zwiebelsäcken“, eingezäunt werden (s.a. Kap.8)
Alle Vorkehrungen und Regeln zum Umweltschutz gelten auch für Begleitprogramme und Rahmenveranstaltungen im Bereich der jeweiligen Motorsportveranstaltung.
Der Veranstalter soll insbesondere dafür Sorge tragen, dass
Beim Aufstellen von Plakattafeln müssen die entsprechenden Vorschriften (z. B. Land-schaftsschutzverordnung) eingehalten werden. Insbesondere sollen
Der Veranstalter ist für die Sauberkeit im Fahrerlager und in den Service-Zonen verantwort-lich. Daher sollen folgende Empfehlungen berücksichtigt werden:
Nach jeder Veranstaltung ist vom Umweltbeauftragten ein Umweltbericht zu erstellen und je nach Art der Veranstaltung (national / international, Automobil / Motorrad) an den Veranstal-ter, Sportkommissar bzw. Vorsitzenden der Sportkommission / Jury zu übergeben. Dazu ist die entsprechende DMSB-Checkliste (Kontrollliste) zu verwenden, die auf der Internetseite des DMSB zum Herunterladen verfügbar ist.
Der Umweltbericht soll veranstaltungsbezogen erstellt werden und die umweltrelevanten Vorkehrungen, Einrichtungen, Aktivitäten, Entscheidungen und Maßnahmen festhalten. Der Umweltbericht soll insbesondere auch dokumentieren, ob besondere behördliche Auflagen zu beachten waren oder umweltrelevante Besprechungen stattgefunden haben oder ob be-sondere Vereinbarungen getroffen wurden, welche Einrichtungen vorhanden waren und wel-
che besonderen Vorkommnisse (z. B. Verhalten der Zuschauer, umweltfreundliche Nutzung der Anlagen) zu registrieren waren.
Entsprechendes Augenmerk ist im Umweltbericht auf folgende Einrichtungen sowie besondere, veranstalterseitige Maßnahmen zu legen:
Die Checkliste zur Planung dient der Vorbereitung der Veranstaltung und soll den Umweltbeauftragten des Veranstalters unterstützen.
Betreiber von Motorsportanlagen sollen den Bau, den weiteren Ausbau und den Betrieb ein-schließlich Instandhaltung im Hinblick auf Umweltschutzmaßnahmen ausrichten und ökolo-gisch sinnvolle Maßnahmen umsetzen. Folgende Punkte sind dabei besonders zu berück-sichtigen:
Der DMSB wünscht, dass alle Motorsport-Aktiven und Zuschauer ihre natürlichen Bedürfnisse nach individueller Bewegungsfreiheit mit Verantwortung umsetzen.
Der DMSB empfiehlt insbesondere folgenden Text im Programmheft abzudrucken:
Motorsport fasziniert. Sie sind als Zuschauer begeistert dabei. Und wir sorgen dafür, daß unser geliebter Sport sauber und zukunftsfähig durchgeführt wird. Der Deutsche Motorsport Bund e.V. (DMSB) hat eigene Umweltrichtlinien entwickelt, mit denen sichergestellt wird, daß alle Maßnahmen für einen sauberen Sport getroffen werden (siehe www.dmsb.de). Der deutsche Motorsport ist international beispielgebend. Bodenschutz, Gewässerschutz, Lärm-schutz, Luftreinhaltung und Schutz der Biosphäre sind Leitlinien aller Veranstalter. Rennstre-cken, Teams, Fahrer arbeiten dabei zusammen. Neue Technologien wie Leichtbau, Hybrid-antrieb oder Formel E zeigen innovative Wege auf. Auch hier ist der Motorsport Vorreiter.
Sie als Zuschauer sind auch gefordert: Mit Ihrem Beitrag helfen Sie mit, Umweltstandards einzuhalten. Abfall gehört in die richtige Tonne, auf Ihrem Weg zu den besten Zuschauer-Plätzen schonen Sie Pflanzen und Tiere. Bei Zufahrt und Parken folgen Sie den Anweisun-gen. Fahrgemeinschaften schonen den Geldbeutel und die Umwelt und öffentliche Ver-kehrsmittel entlasten die Anreise. Wir alle machen mit. Danke. Ihr DMSB“
Der DMSB vergibt seit mehr als einem Jahrzehnt jährlich einen Umweltpreis für herausra-gende Leistungen in Bezug auf Motorsport und Umwelt. Im Jahr 2023 wurde der Preis re-formiert. Seitdem wir der DMSB-Nachhaltigkeitspreis vergeben. Alle Infos zum Preis und dem Bewerbungsprozess sind auf www.dmsb.de zu finden.
Die bisherigen Preisverleihungen des DMSB-Umweltpreises zeigen, dass alle Aktiven im Motorsport, also Vereine, Veranstalter, Betreiber von Motorsportanlagen, Teams, Fahrzeug-hersteller und Teilnehmer zu den Preisempfängern gehören können.
Der DMSB ermutigt daher alle Initiativen, die über das in den Umweltrichtlinien definierte umweltgerechte Verhalten hinaus gehen und dadurch ein besonderes Vorbild geben, sich um den Nachhaltigkeitspreis des DMSB zu bewerben. Die Attraktivität dieses Preises lebt letztendlich von der Vielfalt der Ideen der Bewerber.
Herausgeber
Deutscher Motor Sport Bund e.V. Hahnstraße 70
60528 Frankfurt / Main www.dmsb.de