Die DMSB Umwelt-Richtlinien 4. Auflage

DMSB-

Umweltrichtlinien

 
   

                                            1.  Auflage 2002

2.  überarbeitete Auflage 2012

3.  überarbeitete Auflage 2017

4.  überarbeitete Auflage 2025

 

Vorwort zu den DMSB-Umweltrichtlinien

 
 

                                                                                                                                                                                                                                       Sehr geehrte Leser, liebe Motorsportler,

 

dass Motorsport und Umweltschutz kein Gegensatzpaar sind, sondern vielmehr bestens harmonieren, beweisen Sportler auf zwei und vier Rädern in Deutschland seit weit über zwei Jahrzehnten. Als Dachverband setzte sich der DMSB schon seit Beginn der 2000er-Jahr für die Förderung und stetige Verbesserung der Umweltstandards ein. Dies schlug sich 2002 in der erstmaligen Veröffentlichung unserer Umweltrichtlinien nieder, deren mittlerweile vierte Neuauflage Sie nun vor sich haben.

Es ist ein Teil unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, dass wir uns in unserem Sport für Umweltbelange einsetzen – und dabei deutlich über die gesetzlich geforderten Mindestbedingungen hinausdenken und handeln. Wir tun dies in dem Bewusstsein, dass der Motorsport schon immer ein ideales Feld war, um innovative Lösungen zu erproben und zu verbessern. Motorsport ist und bleibt ein idealer Partner für Innovationen im Umweltschutz. Das gilt für die Wettbewerbsfahrzeuge ebenso wie für Sportstätten, die Zuschaueraktivitäten und vieles mehr

 

Die Bedeutung des Umweltschutzes für den DMSB zeigt sich etwa daran, dass das Thema ins Ressort des Präsidenten selbst fällt. Vielfältige Bemühungen, wie unsere 2023 veröffent-lichte, zweite Umweltstudie oder auch unsere Grundsatz- und Strategiepapiere und natürlich zahlreiche ganz praktische Aktivitäten belegen das. Denn längst haben alle Akteure in unse-rem Sport erkannt, dass unsere Anstrengungen künftig noch umfangreicher und vielfältiger sein werden.

 

So umfassen Maßnahmen heute nicht mehr nur Umweltschutz-Aktivitäten. Der DMSB wür-digt diesen Umstand mit der Verabschiedung einer Nachhaltigkeitsstrategie, deren Umset-zung von einem hochkarätigen Expertenbeirat begleitet wird. Die Umweltrichtlinien sind so zu einem umfassenden Bemühen des DMSB geworden, seiner Mitglieder und Träger sowie aller deutschen Motorsportler, unseren Sport in eine nachhaltige Zukunft zu führen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie als Leser uns Anwender der Umweltrichtlinie des DMSB bei diesen Bemühungen tatkräftig mitwirken. Denn auf diese Weise stellen wir alle gemeinsam die Zukunftsfähigkeit unseres geliebten Sports sicher.

 

Ihr

Wolfgang Wagner DMSB-Präsident

 

Vorwort zu den DMSB-Umweltrichtlinien............................................ 2

Einführung........................................................................................... 4

  1. Allgemeine Prinzipien.................................................................. 5

2.       Umweltbeauftragte...................................................................... 6

  1. Schutz des Erdbodens, des Wassers und der Luft..................... 7

4.       Waschen von Fahrzeugen.......................................................... 7

  1. Kraftstoff...................................................................................... 8

6.       Abfälle und Abwasser.................................................................. 8

  1. Schutz vor Geräuschen............................................................... 9
  2. Empfehlung zur Förderung des umweltbewussten Verhaltens von Zuschauern..................................................................... 12
  3. Richtlinien für Teilnehmer...................................................... 13
  4. Richtlinien für den Veranstalter.............................................. 14
  5. Richtlinien für die Betreiber von Motorsportanlagen.............. 17
  6. Empfehlungen an Verkehrsteilnehmer.................................. 18
  7. DMSB-Umweltpreis................................................................ 19

 

 

 

Zielsetzung und Geltungsbereich

Die Umweltrichtlinien des DMSB sind ein zusammenfassendes und den Ausschreibungen oder Ausführungsbestimmungen einzelner Disziplinen übergeordnetes Regelwerk, das für den gesamten deutschen Motorsport umweltrelevante Grundprinzipien festlegt. Sie gelten im gesamten  Bereich  des  Motorsports,  der  unter  der  Hoheit  des  DMSB, seiner Trägerverbände und Clubs durchgeführt wird. Mit ihnen wird umgesetzt, wie der DMSB als nationale Sporthoheit den Rahmen dafür setzt, Vorkehrungen und Maßnahmen zum Umweltschutz im Motorsport, insbesondere bei Motorsportveranstaltungen sowie zur nachhaltigen Entwicklung des Motorsports zu treffen und weiterzuentwickeln. Die DMSB-Umweltrichtlinien  sind  auch  die  gemeinsame  Grundlage  für  spezifische Regelungen in einzelnen Motorsportdisziplinen.

Grundlage der DMSB-Umweltrichtlinien

Die DMSB-Umweltrichtlinien basieren auf internationalen und nationalen Umweltregeln (z. B. EU-Verordnungen,  Umweltgesetzen  und  -verordnungen,  FIM  Environmental Code), auf den detaillierten Umweltschutzvorschriften einzelner Motorsport-Disziplinen im DMSB, die konkrete und häufig weiterreichende Regelungen festlegen. Außerdem auf den Arbeitsergebnissen des Expertenbeirates Nachhaltigkeit im DMSB, der die fachlichen Stel-lungnahmen anderer Gremien im DMSB sowie außenstehender Sachverständiger stets mit-einbezieht.

Vorrang gesetzlicher und ordnungsrechtlicher Regelungen

Alle gesetzlichen Regelungen, Verordnungen, Satzungen und behördlichen Festlegungen, zum Beispiel bezüglich des Naturschutzes, der Abfallentsorgung, des Boden- und Grund-wasserschutzes, des Emissionsschutzes, insbesondere des Lärmschutzes sind den DMSB-Umweltrichtlinien übergeordnet.

 

Praxisnahe Weiterentwicklung

Die DMSB-Umweltrichtlinien, die seit 2002 in Anwendung sind, wurden und werden auch zukünftig mit wachsender Erfahrung und auf der Grundlage neuer Erkenntnisse im Umwelt-schutz weiterentwickelt.

Der DMSB und sein Expertenbeirat Nachhaltigkeit sind sehr daran interessiert, über prakti-sche Erfahrungen im Umgang mit diesen Richtlinien informiert zu werden und nehmen ent-sprechende Rückmeldungen gerne auf. Ansprechpartner sind:

 

DMSB e.V.

z. H. Johannes Schirdewahn Hahnstraße 70

60528 Frankfurt/Main

Tel.:       069 633007-62

E-Mail: jschirdewahn@dmsb.de

 

 

 

Motorsport ist Leistungssport. Motorsport ist ein wesentlicher Bestandteil im internationalen und nationalen Sportgeschehen, der die aktiven Sportler intensiv fordert. Er fasziniert seine Zuschauer und Fans vom Freizeitsportler bis hin zum professionellen Leistungssportler. Er wird von früher Jugend bis ins hohe Alter in einer Vielzahl von Disziplinen ausgeübt. Darüber hinaus hat der Motorsport eine relevante wirtschaftliche Bedeutung vor allem im Bereich von Technik, Sport, Infrastruktur, sowie Marketing und Medien. Wie alle menschlichen Aktivitäten steht er in enger Wechselwirkung mit der Umwelt und erfordert daher ein vorausschauendes, verantwortungsvolles und sachgerechtes Handeln, mit dem Ziel, Impulse aus dem Motor-sport für das Umweltmanagement zu nutzen, Überbeanspruchungen der Umwelt zu vermei-den oder zu vermindern und gleichzeitig den wettbewerblichen, technischen und sportlichen Charakter des Motorsports weiter zu fördern.

 

Ziel des DMSB ist die Formulierung, die kontinuierliche Weiterentwicklung einer sachgerech-ten, eindeutigen und verständlichen Umweltpolitik und deren Umsetzung mit eigenen innova-tiven Lösungen. Dies erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und Regelun-gen einschließlich der fachlichen Mitarbeit bei der Entwicklung rechtlicher Regelwerke. Der DMSB versteht dies in Vertretung aller Akteure im Motorsport in Deutschland als eine grund-legende Aufgabe im Rahmen seiner sportpolitischen Grundsätze. Diese Strategie nachhalti-ger Entwicklung von Umwelt und Sport ist für die Zukunftsfähigkeit des Motorsports unerläss-lich und von besonderer Bedeutung für alle verantwortlichen Funktionsträger.

 

Ziel der Umweltpolitik des DMSB ist es, bei der Durchführung von Motorsport-Wettbewerben in allen Disziplinen qualifizierte ökologische Maßstäbe zu setzen. Bei allen Beteiligten, d. h. Fahrern, Teams, Veranstaltern, Sportwarten und Zuschauern soll das Bewusstsein für um-weltrelevante Zusammenhänge gestärkt und gefördert werden. Im Bereich des profes-sionellen Motorsports arbeitet der DMSB eng mit allen Beteiligten zusammen, insbesondere mit Veranstaltern, Teams, Betreibern von Motorsportanlagen sowie den die Motorsportindustrie vertretenden Organisationen

 

Für den DMSB ist eine enge Zusammenarbeit mit den beteiligten Behörden und Organisati-onen eine wichtige Voraussetzung, um eine nachhaltige, das heißt auf Dauer angelegte Ausübung des Motorsports zu gewährleisten. Der DMSB wirkt auch auf der Ebene des Clubsports, indem er die dortigen Verantwortlichen verpflichtet, sich auch auf lokaler oder regionaler Ebene aktiv im Zusammenwirken mit öffentlichen Stellen und Behörden einzu-bringen. Besonders werden Vorhaben, z.B. Planung von Veranstaltungen, fachlich unter-stützt, bei denen die Initiative für Umwelt-Angelegenheiten von der Seite des Motorsports ausgeht.

 

Alle dem DMSB angeschlossenen Organisationen und Trägerverbände sind angehalten, ihre jeweiligen Bestimmungen den ökologischen Erfordernissen und den Grundsätzen der DMSB-Umweltrichtlinien anzupassen.

 

 

 

Bei jeder Motorsportveranstaltung des DMSB oder seiner Trägerverbände sowie der interna-tionalen Dachverbände ist seitens des Veranstalters ein oder bei Großveranstaltungen auch mehrere Umweltbeauftragte zu benennen, die die Anwendung dieser DMSB-Richtlinien und gegebenenfalls weiterer spezifischer Umweltregeln verantworten und die Umsetzung kontrol-lieren. Bei Veranstaltungen mit internationalen Prädikaten ist zudem der vom jeweiligen in-ternationalen Dachverband vorgeschriebene Lizenzstatus zu berücksichtigen (z. B. FIM En-vironmental Steward). Die Umweltbeauftragten haben insbesondere folgende Aufgaben und Rechte:

 

  • Sie / Er soll bereits vor der Veranstaltung helfen, diese umweltgerecht zu planen und da-zu den Veranstalter sachgerecht zu beraten.
  • Sie / Er soll in Genehmigungsverfahren bereits vor der Beteiligung von Behörden beteiligt werden, wenn umweltfachlich Probleme zu erwarten sind.
  • Sie / Er soll während und nach der Veranstaltung die Anforderungen zum Schutz der Umwelt verfolgen, das Verhalten aller Beteiligten beobachten, den Umweltbericht erstellen und gegebenenfalls umweltrelevante Empfehlungen für die Zukunft geben.
  • Sie / Er soll Zugang zu allen Informationen erhalten, die die Veranstaltung betreffen.
  • Sie / Er sollte zu Sitzungen der Sportkommissare eingeladen werden.
  • Sie / Er erstellt den Umweltbericht durch Anwendung der DMSB-Kontrollliste unmittelbar bei der Veranstaltung und leitet ihn spätestens zwei Wochen danach an den Veranstal-ter, den DMSB, den zuständigen Trägerverein und den Vorsitzenden der Sportkommis-sare weiter, je nach Vorgabe im Reglement der jeweiligen Disziplin.

 

 

Umweltbeauftragte handeln nach bestem Wissen auf Basis ihrer Sachkunde in Umweltfra-gen. Sie wirken partnerschaftlich mit allen Beteiligten der Veranstaltung zusammen. Sie ha-ben keine Exekutivfunktion bezüglich der Durchsetzung von Umweltschutzmaßnahmen oder bezüglich Sanktionen nach Verletzung der Umweltrichtlinien. In solchen Fällen informiert der Umweltbeauftragte den Rennleiter sowie den Veranstalter, die Sportkommissare oder den Jury-Vorsitzenden und nimmt dies in seinen Umweltbericht.

 

3.           Schutz des Erdbodens, des Wassers und der Luft

 

 
 
 

 

 

 

Ordnungsgemäß durchgeführte Motorsportveranstaltungen führen zu keinen vermeidbaren oder dauerhaft und erheblich wirkenden ökologischen Beeinträchtigungen. Vor allem dürfen keine mineralölbasierte Flüssigkeiten wie beispielsweise Kraftstoff, Öl, Reinigungs-, Entfet-tungs- und Kühlmittel oder Bremsflüssigkeit oder andere Chemikalien in den Erdboden, in das Grundwasser oder in Oberflächengewässer (Flüsse, Seen, Bäche, Meere) gelangen oder in die Luft entweichen. Hierfür sind die Vorkehrungen der DMSB-Richtlinie umzusetzen.

 

Besonders wichtig sind hierbei folgende verpflichtende Maßnahmen:

  • Soweit die Veranstalter Einsatzkräfte zur Havariebewältigung v.a. im Tankbereich einset-zen (Feuerwehr), soll sich der Umweltbeauftragte mit diesen hinsichtlich einer effektiven Zusammenarbeit ins Benehmen setzen.
  • Die Veranstalter müssen geeignete Behälter oder Auffangeinrichtungen bereitstellen, in denen Abfälle wie Öle, Reinigungsmittel u. a. aufgefangen und gesammelt werden. Soweit Teilnehmer diese Stoffe selber (durch Mitnahme) entsorgen sollen, ist dies in der Ausschreibung bekanntzumachen.
  • Insbesondere muss auf unbefestigtem Gelände eine flüssigkeitsdichte reißfeste und vor-zugsweise auch saugfähige Unterlage (die sogenannte Umweltmatte) zum Schutz des Bodens unter jedes Wettbewerbsfahrzeug gelegt werden, an dem Arbeiten durchgeführt werden. Soweit für einzelne Veranstaltungen spezifische Vorschriften z.B. über die Min-destgröße der Umweltmatte gelten, sind diese zu beachten.
  • Biologische Abbaubarkeit eines Stoffes berechtigen nicht zur ungeordneten Entsorgung.

 

 

4.           Waschen von Fahrzeugen

 

 
 
 

 

 

 

  • Das Waschen von Fahrzeugen darf nur auf hierfür besonders geeigneten Plätzen vorge-nommen werden. Diese können permanent als bauliche Einrichtung oder temporär als mobile Einrichtung ausgeführt sein. Fallbezogen finden sich weitere Bestimmungen in den Reglements der einzelnen Motorsport-Disziplinen (z. B. im Off-Road-Sport), die be-folgt werden müssen.
  • Die spezifischen Anforderungen an Waschanlagen sind in der Regel in den Bestimmungen für die betreffenden Motorsport-Disziplinen beschrieben.
  • Zum Waschen darf nur reines Wasser ohne chemische Zusätze (d. h. kein Kaltreiniger, kein Spülmittel, keine Seifenlauge) verwendet werden, um zu verhindern, dass gelöste Öl- oder Fettrückstände in das Abwasser gelangen

 

 

  • Abdrift von Waschwasser in umliegendes Gelände ist zu vermeiden.

Gewässerverschmutzung kann nach § 324 StGB ein Straftatbestand sein. Ein solcher Straf-tatbestand kann unabhängig von einer möglichen Bestrafung zu erheblichen Kosten führen.

 

 

5.           Kraftstoff

 

 
 
 

 

 

 

  • Alle einschlägigen Vorschriften über die sichere und umweltgerechte Lagerung von Kraftstoffen und das Betanken sind zu beachten.

 

  • Es ist der vom Reglement vorgeschriebene bzw. vom Veranstalter zugelassene Kraftstoff zu verwenden. Einzelheiten über die Kraftstoffverwendung sind in den Technischen Best-immungen der verschiedenen Motorsport-Disziplinen enthalten.

 

  • Kraftstoff-Kontrollen werden gemäß der in den technischen Bestimmungen festgelegten Vorgehensweise durchgeführt. Diese können auch dazu dienen, nach den Umweltbe-stimmungen nicht zugelassene Beimengungen zu identifizieren.

 

  • Die Testproben sind auf Anweisung des DMSB, von den Veranstaltern an vom DMSB oder den Trägervereinen ausgewählte Labore zu senden.

 

6.           Abfälle und Abwasser

 

 
 
 

 

 

 

Alle Abfälle sind sachgerecht zu entsorgen. Die erforderlichen Trennvorschriften und Anfor-derungen bezüglich des Recyclings und der Verwertung sind zu beachten.

 

Abfallverursacher und Veranstalter stehen in gemeinsamer Verantwortung, ein entsprechen-des Entsorgungssystem bereitzustellen und zu benutzen. Alternativ können auch Vereinba-rungen getroffen werden, dass Teilnehmer und Teams bestimmte Abfälle mitnehmen und selbst fachgerecht entsorgen.

 

  • Besonderes Augenmerk ist auf die Abfälle zu richten, die von den Teams und den Zu-schauern verursacht werden, wobei den Lieferanten und Verkäufern von Speisen und Getränken (Caterer) sowie den Selbstversorgern entsprechende Eigenverantwortung zu-kommt.
  • Speisereste, Küchenabfälle und Spülwasser aus der Reinigung von Geschirr dürfen auf keinen Fall unkontrolliert, vor allem nicht in die Natur, entsorgt werden.

 

 

  • Einweggeschirr und Verpackungen für Speisen und Getränke sind von den Anbietern der Waren zurückzunehmen. Pfandregelungen sollen dazu beitragen, dass Müll eingesam-melt und entsorgt wird.

 

Abwasser ist der entsprechenden Abwasseraufnahme zuzuführen, wobei alle Anforderungen bezüglich einer öl-, fett- und chemikalienhaltigen Trennung zu beachten sind. Lokale was-serwirtschaftliche Bestimmungen sind zu beachten.

 

  • Abwasser aus Verpflegungseinrichtungen, Tanks von Wohnwagen, Wohnmobilen und anderen mobilen Einrichtungen dürfen nur in vorgegebene Abwasseraufnahmevorrich-tungen entsorgt werden und keinesfalls unkontrolliert abgelassen werden.
  • Jegliche Boden- und Wasserverunreinigung ist auszuschließen. (vgl. Kap. 3).

 

 

7.           Schutz vor Geräuschen

 

 
 
 

 

 

 

Schallbelastungen können bei Motorsport-Wettbewerben eine wichtige Umweltbelastungs-größe sein. Ihr Ursprung beschränkt sich nicht nur auf die Wettbewerbsfahrzeuge. Um die Umweltbelastung durch Geräusche nicht zur Umweltüberlastung werden zu lassen müssen die Organisatoren und Umweltbeauftragten eines Wettbewerbs auch der Geräuschentwicklung durch Lautsprecheranlagen, durch Zuschauer sowie durch andere Quellen (beispielsweise Pausenmusik, TV-Hubschrauber, Zuschauerverkehr) in ihre Planun-gen mit einbeziehen. Eine übermäßige Geräuschentwicklung primär zu vermeiden oder aber zu reduzieren, liegt in der Verantwortung aller Beteiligten – der Fahrer, der Teams, des Ver-anstalters und aller Offiziellen.

 

Grundsätzlich liegt im Motorsport die Überwachung der Schallemission von Wett-bewerbsfahrzeugen bei den technischen Kommissaren im Rahmen der technischen Abnah-me. Sie verfügen über die entsprechenden Messeinrichtungen, mit der sich eventuelle Pege-lüberschreitungen feststellen lassen. Hier kann der Umweltbeauftragte gegebenenfalls um Unterstützung bitten, um Geräuschbelastungen zu dokumentieren (z.B. exemplarische Schallmessungen).

 

Technische Grundlagen

Der von einer Quelle erzeugte Schall wird als Schalldruckpegel gemessen und in Dezibel (dB) angegeben. Durch eine entsprechend Gewichtung werden die Messwerte be-stimmter Geräuscharten am menschlichen Schallempfinden orientiert. Für viele Geräusche – zum Beispiel auch die von Motoren – ist die sogenannte A-Gewichtung maßgebend, so dass eine Darstellung in „dB(A)“ erfolgt.

 

 

Die Überlagerung verschiedener Schallquellen schlägt sich in einer Zunahme des dB(A)-Wertes nieder, wobei eine Verdoppelung der Schallquelle (z. B. von zwei Fahrzeugen statt nur von einem Fahrzeug) einer Zunahme um 3 dB(A) entspricht. Geräusche nehmen mit wachsender Entfernung von der Quelle ab; eine Verdoppelung der Distanz bewirkt theore-tisch eine Abnahme um 6 dB(A); allerdings können Wind- und Geländeeinflüsse diesen Wert beeinflussen.

 

Bei der Ausbreitung spielt die Tonhöhe (Frequenz) eine wichtige Rolle: Hohe Töne haben eine ausgeprägte Richtungscharakteristik, tiefe Töne breiten sich rundum gleichmäßig aus.

 

Einen besonderen Einfluss haben die jeweiligen Umgebungsbedingungen: Größere Hinder-nisse wie Mauern, Dämme oder Gebäude aber auch entsprechende Geländeformen können je  nach  Lage  den  Schall  dämpfen  oder  reflektieren  und  damit  auch gerichtet weiterleiten; auch Temperatur und Luftfeuchtigkeit beeinflussen die Schall-ausbreitung.

 

Wettbewerbsfahrzeuge

Die Geräuschmessung basiert im Motorsport auf den Bestimmungen des DMSB bzw. den der internationalen Verbände (FIM / FIA / CIK). Einzelheiten über die zulässigen Geräusch-pegel und Messmethoden sind den Reglements der jeweiligen Sportart zu entnehmen.

 

Umweltbeauftragte und Organisatoren von Wettbewerben müssen die Auflagen der Behörden bezüglich der Fahrzeuggeräusche berücksichtigen.

 

Lautsprecher und Beschallungssystem

Lautsprecher und Beschallungssysteme können in der Nachbarschaft von Motorsportwett-bewerben manchmal mehr Belastungen hervorrufen, als die Wettbewerbsgeräusche selbst. Mit den für die Beschallung verantwortlichen Personen sollten deshalb hinsichtlich der Redu-zierung v.a. der extrem wirksamen Lautstärke verbindliche Vereinbarungen getroffen wer-den.

 

Der DMSB empfiehlt insbesondere:

 

  • Für das Fahrerlager und für den Zuschauerbereich sollen getrennte Beschallungs-systeme eingerichtet werden.
  • Lautsprecher sollen generell zur Mitte der Motorsportanlage ausgerichtet, zum Boden hin geneigt und nahe an den Zuschauertribünen bzw. nahe dem Fahrerlager auf-gestellt werden.
  • In Pausen soll der Schallpegel v.a. von Musik so eingestellt werden, dass Gespräche zwischen Zuschauern untereinander problemlos möglich sind.

 

 

  • Die Pegel der Beschallung sind den jeweiligen Verhältnissen vor Ort anzupassen und nach Möglichkeit zu minimieren.
  • Funktionsfähigkeit und Schallabstrahlung der gesamten Anlage sind vor Beginn der Ver-anstaltung zu überprüfen.
  • Es sollte vom Veranstalter geprüft werden, ob zeitgemäße Kommunikationsmethoden (z.B. Live Ticker, E-Mail, Social Media) im Einzelfall sinnvoll sind und zur Lärmreduzie-rung beitragen können.

 

 

Passiver Schallschutz

Passiver Schallschutz schützt mit entsprechenden Maßnahmen eine betroffene Person, An-wohner und die Umgebung vor übermäßiger Schalleinwirkung. Je nach Intensität der Ge-räuschpegel muss der Veranstalter auch den Sportwarten der Veranstaltung aus Gesundheitsschutzgründen einen geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen.

 

Bereits im Vorfeld einer Veranstaltung ist darauf hinzuweisen, dass Zuschauer vor allem für Kinder einen Gehörschutz mitführen. Gleiches gilt für mitgeführte Hunde.

 

Aktiver Schallschutz

Aktiver Schallschutz vermindert den Geräuschpegel an der Quelle, also z. B. am Wettbe-werbsfahrzeug oder am Lautsprechersystem. Auch eine permanente Schallüberwachung oder bauliche Maßnahmen an einer Rennstrecke sind in diesem Sinne aktiver Schallschutz.

 

Konkrete Maßnahmen, auf die der Umweltbeauftragte zu achten hat, sind beispielsweise:

 

  • Unnötiges Laufen lassen der Motoren ist zu vermeiden.
  • Zusätzliche Motorsound-Demonstrationen sind unerwünscht.
  • Generell sind alle Maßnahmen zu fördern, die eine Verminderung der Geräuschpegel bewirken, ohne dabei das motorsportspezifische Flair der jeweiligen Disziplin zu beein-trächtigen.

 

8.           Empfehlung zur Förderung des umweltbewussten Verhaltens von Zuschauern

 

 
 
 

 

 

 

Die Zuschauer einer Motorsport-Veranstaltung tragen eine Mitverantwortung für den Um-weltschutz.

 

Der DMSB gibt hierzu folgende Empfehlungen:

 

  • Wenn möglich sollten ÖPNV und Shuttleservice genutzt werden. Dies entlastet die Zu-wegungen verkehrlich und akustisch.
  • Die Fahrtrouten von und zu den Veranstaltungen sind, auch in Zusammenarbeit mit der Polizei bzw. sonstigen Behörden, so auszuwählen, dass angrenzende, empfindliche Ge-biete so wenig wie möglich beeinträchtigt werden.
  • Das Anbringen klar verständlicher Wegweiser zu den Veranstaltungsorten und Parkplät-zen wird empfohlen.
  • Es sind geeignete Parkplätze in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen.
  • Parken auf besonders sensiblen Flächen soll durch vorsorgliche Maßnahmen wie Sper-ren verhindert werden.
  • In sensiblen Bereichen sollen Zuschauerkonzentrationen durch vorsorgliche Maßnahmen wie Sperren oder weiträumig wirksame Lenkungsmaßnahmen vermieden werden.
  • Entsprechend der Art der Veranstaltung sind ausreichende sanitäre Anlagen zur Verfügung zu stellen.
  • Zuschauer sollen auf umweltverantwortliches Verhalten hingewiesen werden, beispielsweise durch Abdruck entsprechender Hinweise auf Eintrittskarten und in Pro-grammheften und durch Lautsprecherdurchsagen.
  • Verträge mit Lieferanten sollen zweckmäßige Umweltvorgaben enthalten, beispielsweise keine Getränke in Dosen, Verwendung von recycelbarem Material, bioabbaubare Verpa-ckungen und die Bereitstellung von Abfallbehältern.

 

9.           Richtlinien für Teilnehmer

 

 
 
 

 

 

 

Die umweltbezogenen Verpflichtungen, die in den Ausschreibungen und Ausführungsbe-stimmungen der einzelnen Veranstaltung genannt sind, müssen vom Teilnehmer eingehalten werden.

Unvernünftiges oder mutwilliges Verhalten eines einzelnen Teilnehmers, das den Zielen des Umweltschutzes zuwiderläuft, schadet grundsätzlich dem Ansehen des gesamten Motor-sports und kann daher auch ohne spezifische Regelungen sanktioniert werden. Neben der Kostenübernahme für den Schaden durch das konkrete Umweltvergehen sind auch Sport-strafen möglich, die von den Sportkommissaren oder dem DMSB ausgesprochen werden können. Dabei haftet der Teilnehmer einer Veranstaltung auch für das Verhalten seiner Hel-fer und Teammitglieder.

 

Insbesondere gehört es zum Verantwortungsbereich des Teilnehmers dafür zu sorgen, dass

 

  • sein Wettbewerbs-Fahrzeug umweltgerecht gewartet und eingesetzt wird,
  • die Bestimmungen des Lärm- und Emissionsschutzes eingehalten werden,
    • bei Arbeiten am Fahrzeug einschließlich Betankungen der Boden- und Grund-wasserschutz sichergestellt wird (Umweltmatte, vgl. Kap. 3),
    • das Wettbewerbsfahrzeug nur auf hierfür erkennbar vorgesehenen Flächen geparkt und bewegt wird,
  • der selbst verursachte Abfall bestimmungsgemäß entsorgt wird,
  • unnötig umweltbelastendes Verhalten beispielhaft vermieden wird,
    • Vorhandene, v.a. untergrundschützende, Infrastruktur nicht beschädigt wird - wie bei-spielsweise durch die Verankerung von Zelten in Asphaltdecken.

 

10.     Richtlinien für den Veranstalter

 

 

 

DMSB-Planungsliste und Vorkehrungen zum Umweltschutz

Bei der Planung der Veranstaltung sind die umweltbezogenen Anforderungen von Anfang an zu berücksichtigen. Der DMSB stellt auf seiner Internetseite www.dmsb.de eine Planungslis-te auf Basis der Umweltcheckliste zur Verfügung, die hierfür als Hilfestellung genutzt werden kann. Es wird empfohlen, diese Planungsliste zu verwenden, da sie auf die wichtigen Punkte hinweist, die bei der Umweltkontrolle mit der DMSB-Kontrollliste im Umweltbericht überprüft werden.

 

Diese systematisch vorbereitenden Schritte für eine Veranstaltung werden vor allem für die erste Veranstaltung auf einer Motorsportanlage oder externen Motorsportstrecke (Rallye, Enduro) empfohlen. Der zuständige Umweltbeauftragte steht in der Regel beratend zur Ver-fügung. Je umfassender eine Umweltplanung anfangs erfolgt, umso geringer ist in der Regel der Aufwand (auch in den Genehmigungsverfahren) bei weiteren Veranstaltungen.

 

 

Generell gilt das Prinzip, Flächen und Einrichtungen für Motorsportveranstaltungen sowie deren nähere Umgebung vor dauerhafter Verschmutzung und anderen Beeinträchti-gungen zu bewahren.

 

Im Einzelnen:

Es müssen in geeigneter Form Vorkehrungen getroffen werden, um Grund und Boden bei-spielsweise im Fahrerlager, auf Zuschauerplätzen, an der Strecke, in Servicezonen und auf den  angrenzenden  Flächen  zu  schützen.  Besonders  empfindliche  Bereiche sollen mit Absperrband idealerweise mit „Zwiebelsäcken“, eingezäunt werden (s.a. Kap.8)

 

Alle Vorkehrungen und Regeln zum Umweltschutz gelten auch für Begleitprogramme und Rahmenveranstaltungen im Bereich der jeweiligen Motorsportveranstaltung.

 

Der Veranstalter soll insbesondere dafür Sorge tragen, dass

 

  • keine Schadstoffe in den Boden oder das Grundwasser gelangen oder als Dämpfe in die Atmosphäre entweichen können,
  • Abfälle bestimmungsgemäß entsorgt werden (dazu gehört insbesondere das Bereitstel-len von Behältern und Auffangvorrichtungen und deren sachgerechte, regelmäßige Ent-sorgung; gegebenenfalls sind auch Kautionslösungen möglich, die die Teilnehmer veran-lassen, den eigenen Abfall wieder mit zu nehmen),

 

 

  • sanitäre Anlagen ordnungsgemäß und in ausreichender Anzahl bereitgestellt werden und der Inhalt ordnungsgemäß entsorgt wird,
  • die vom DMSB vorgeschriebenen Grenzwerte der Geräuschbestimmungen für Fahrzeu-ge während der gesamten Veranstaltung nicht überschritten werden,
  • im Fahrerlager nur Teilnehmer an der jeweiligen Veranstaltung sowie Führerscheininha-ber mit motorisierten Fahrzeugen fahren dürfen
  • auch bei touristischen Veranstaltungen keine unangemessene Geräuschbelastung ent-steht,
  • ökologisch sensible Bereiche abgesperrt werden („Zwiebelsäcke“, s.o.). Vor allem ist da-bei mit Voraussicht zu prüfen, welche Flächen, sei es v.a. als Abkürzung oder ungeplan-ter Zuschauerbereich, einem besonderen „Zuschauerdruck“ ausgesetzt sein werden. Funktioniert hier das Zuschauermanagement nicht, kann damit eine komplette Veranstal-tung riskiert werden.

 

Veranstalterwerbung

Beim Aufstellen von Plakattafeln müssen die entsprechenden Vorschriften (z. B. Land-schaftsschutzverordnung) eingehalten werden. Insbesondere sollen

 

  • Plakate nicht an Bäumen befestigt werden,
  • Plakattafeln nur aufgestellt werden, wenn der Grundstückseigentümer die Erlaubnis hier-zu erteilt hat,
  • Prospekte, Handzettel und Flugblätter nicht unter den Scheibenwischern von Autos und an Motorrädern angebracht werden, weil diese Papiere in aller Regel an Ort und Stelle weggeworfen werden.

 

Fahrerlager und Service-Zonen

Der Veranstalter ist für die Sauberkeit im Fahrerlager und in den Service-Zonen verantwort-lich. Daher sollen folgende Empfehlungen berücksichtigt werden:

 

  • Jedem Teilnehmer ist am besten bei der Dokumentenabnahme Abfallbeutel mit entspre-chenden Informationen (z. B. Hinweis auf Entsorgungs- und Altölbehälter) auszuhändi-gen.
  • Für die Aufnahme der Abfallbeutel sind ausreichend Container bereitzustellen.
  • Es ist darauf zu achten, dass genügend gekennzeichnete Behälter für Altöl und eine aus-reichende Anzahl von Trichtern vorhanden sind und deutlich kenntlich gemacht sind; eine Bodenverschmutzung am Standort der Sammelbehälter ist durch geeignete Maßnahmen (z. B. Auffangwanne) zu vermeiden.

 

 

  • Gekennzeichnete Behälter für Ölfilter und benutzte Reinigungslappen müssen vorhanden sein. Diese müssen getrennt entsorgt werden.
  • Hygienisch einwandfreie sanitäre Anlagen müssen in ausreichender Anzahl zur Verfü-gung stehen; diese Anlagen sollen über Einrichtungen für die Entsorgung von sanitärem Müll und zum Auffangen von Brauchwasser verfügen.
  • Die Wege zu den Ölentsorgungsbehältern und Containern sind gut erkennbar zu beschil-dern.
  • Der Veranstalter ist ebenfalls verantwortlich für die Umweltbelange der med. Erstversor-gung (z.B. Malteser). Hier u.a. für die den Umgang mit medizinischen Abfällen. Ebenso für die Hilfsdienste wie Feuerwehr (z.B. Verwendung von Notstromaggregaten)

 

Nach der Veranstaltung

  • Nach der Veranstaltung müssen die errichteten Wegweiser, Anschlagtafeln, Absperrbänder und Plakate umgehend entfernt werden.
  • Rennstrecke und Zufahrtswege sollen im Einvernehmen mit den Flächeneigentümern und Genehmigungsbehörden zeitnah instandgesetzt werden. Anderweitige durch die Veranstaltung verursachte Schäden müssen schnellstmöglich behoben werden.
  • Abfälle, die auf dem Gelände und den anliegenden Bereichen zurückgelassen wurden, müssen umgehend ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Verantwortung hierfür liegt beim Veranstalter.
  • Sondermüll wie Ölbehälter, Reinigungslappen, Filter und entsprechende Abfallcontainer müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
  • Nach jeder Veranstaltung sowie – falls erforderlich – in regelmäßigen Zeit-abständen danach ist eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Deren Ergebnisse sollten zweckmäßigerweise in einer Umweltdokumentation festgehalten werden.

 

Umweltbericht und Kontrollliste

Nach jeder Veranstaltung ist vom Umweltbeauftragten ein Umweltbericht zu erstellen und je nach Art der Veranstaltung (national / international, Automobil / Motorrad) an den Veranstal-ter, Sportkommissar bzw. Vorsitzenden der Sportkommission / Jury zu übergeben. Dazu ist die entsprechende DMSB-Checkliste (Kontrollliste) zu verwenden, die auf der Internetseite des DMSB zum Herunterladen verfügbar ist.

 

Der Umweltbericht soll veranstaltungsbezogen erstellt werden und die umweltrelevanten Vorkehrungen, Einrichtungen, Aktivitäten, Entscheidungen und Maßnahmen festhalten. Der Umweltbericht soll insbesondere auch dokumentieren, ob besondere behördliche Auflagen zu beachten waren oder umweltrelevante Besprechungen stattgefunden haben oder ob be-sondere Vereinbarungen getroffen wurden, welche Einrichtungen vorhanden waren und wel-

 

 

che besonderen Vorkommnisse (z. B. Verhalten der Zuschauer, umweltfreundliche Nutzung der Anlagen) zu registrieren waren.

 

Entsprechendes Augenmerk ist im Umweltbericht auf folgende Einrichtungen sowie besondere, veranstalterseitige Maßnahmen zu legen:

 

  • Waschplatz mit Abwassererfassung und Ölabscheider,
  • Überwachung des Waschverbots außerhalb der zugewiesenen Waschplätze,
  • Überwachung des Verbots von Reinigungsmitteln jeglicher Art (auch am Waschplatz),
  • Bereitstellung von Abfallbeuteln für Teilnehmer, Teams oder Sportwarte,
  • Bereitstellung von Behältern für Altöl, Bremsflüssigkeit und andere Chemikalien,
    • Aufstellung von Abfallbehältern entsprechend der am Veranstaltungsort geltenden Abfall-Regelungen über die Getrenntsammlung,
  • gute Platzierung und regelmäßige Leerung der Abfallbehälter,
  • optimierte Ausrichtung der Lautsprecher im Hinblick auf Nachbarschaftsruhe,
  • Wegweisung zur Veranstaltung und Anbringen von Werbeschildern.

Die Checkliste zur Planung dient der Vorbereitung der Veranstaltung und soll den Umweltbeauftragten des Veranstalters unterstützen.

 

11.     Richtlinien für die Betreiber von Motorsportanlagen

 

 
 
 

 

 

Betreiber von Motorsportanlagen sollen den Bau, den weiteren Ausbau und den Betrieb ein-schließlich Instandhaltung im Hinblick auf Umweltschutzmaßnahmen ausrichten und ökolo-gisch sinnvolle Maßnahmen umsetzen. Folgende Punkte sind dabei besonders zu berück-sichtigen:

 

  • Für Gebäude, Zäune usw. sollen umwelt- und landschaftsverträgliche Farben und eine standortgerechte Bepflanzung vorgesehen werden.
  • Die ordnungsgemäße Beseitigung von Abfall aus sanitären Anlagen muss sichergestellt sein.
  • Plätze, die als Waschplätze ausgewiesen und zugelassen sind, müssen mit einer Bo-denbefestigung und sollen mit einem geeigneten Ölabscheider ausgestattet sein.
  • Akustische Auswirkungen auf die Umgebung sind zu berücksichtigen.
    • Bereiche, die ökologisch sensibel sind, müssen vor Beeinträchtigung geschützt werden.

 

 

  • Bäume dürfen nur dann gefällt werden, wenn es erlaubt und notwendig ist. Dazu müssen die notwendigen Genehmigungen eingeholt werden.
  • Die Wartung und Pflege des Geländes einschließlich der vorhandenen Gebäude ist re-gelmäßig durchzuführen; für eine ständige Sauberkeit und Ordnung der gesamten Mo-torsportanlage ist zu sorgen.
  • Bei baulichen Veränderungen oder Erweiterungen einer Motorsportanlage sollen ökologi-sche Belange von Anfang an berücksichtigt werden.
  • Materialien für bauliche Maßnahmen müssen den zulässigen Standards entsprechen. Insbesondere bei der Verwendung von Materialien Dritter (z. B. recycelter Bauschutt) ist durch diese der ordnungsgemäße Zustand der Materialien nachzuweisen. Grundsätzlich bestehen gegen die Verwendung von recyceltem Bauschutt für Lärmschutzbarrieren kei-ne Bedenken.

 

 

12.     Empfehlungen an Verkehrsteilnehmer

 

 
 
 

 

 

 

Der DMSB wünscht, dass alle Motorsport-Aktiven und Zuschauer ihre natürlichen Bedürfnisse nach individueller Bewegungsfreiheit mit Verantwortung umsetzen.

 

Der DMSB empfiehlt insbesondere folgenden Text im Programmheft abzudrucken:

 

„Umweltschutz im Motorsport

Motorsport fasziniert. Sie sind als Zuschauer begeistert dabei. Und wir sorgen dafür, daß unser geliebter Sport sauber und zukunftsfähig durchgeführt wird. Der Deutsche Motorsport Bund e.V. (DMSB) hat eigene Umweltrichtlinien entwickelt, mit denen sichergestellt wird, daß alle Maßnahmen für einen sauberen Sport getroffen werden (siehe www.dmsb.de). Der deutsche Motorsport ist international beispielgebend. Bodenschutz, Gewässerschutz, Lärm-schutz, Luftreinhaltung und Schutz der Biosphäre sind Leitlinien aller Veranstalter. Rennstre-cken, Teams, Fahrer arbeiten dabei zusammen. Neue Technologien wie Leichtbau, Hybrid-antrieb oder Formel E zeigen innovative Wege auf. Auch hier ist der Motorsport Vorreiter.

 

Sie als Zuschauer sind auch gefordert: Mit Ihrem Beitrag helfen Sie mit, Umweltstandards einzuhalten. Abfall gehört in die richtige Tonne, auf Ihrem Weg zu den besten Zuschauer-Plätzen schonen Sie Pflanzen und Tiere. Bei Zufahrt und Parken folgen Sie den Anweisun-gen. Fahrgemeinschaften schonen den Geldbeutel und die Umwelt und öffentliche Ver-kehrsmittel entlasten die Anreise. Wir alle machen mit. Danke. Ihr DMSB“

 

  1. DMSB-Nachhaltigkeitspreis

 

 
 
 

 

 

 

Der DMSB vergibt seit mehr als einem Jahrzehnt jährlich einen Umweltpreis für herausra-gende Leistungen in Bezug auf Motorsport und Umwelt. Im Jahr 2023 wurde der Preis re-formiert. Seitdem wir der DMSB-Nachhaltigkeitspreis vergeben. Alle Infos zum Preis und dem Bewerbungsprozess sind auf www.dmsb.de zu finden.

 

Die bisherigen Preisverleihungen des DMSB-Umweltpreises zeigen, dass alle Aktiven im Motorsport, also Vereine, Veranstalter, Betreiber von Motorsportanlagen, Teams, Fahrzeug-hersteller und Teilnehmer zu den Preisempfängern gehören können.

 

Der DMSB ermutigt daher alle Initiativen, die über das in den Umweltrichtlinien definierte umweltgerechte Verhalten hinaus gehen und dadurch ein besonderes Vorbild geben, sich um den Nachhaltigkeitspreis des DMSB zu bewerben. Die Attraktivität dieses Preises lebt letztendlich von der Vielfalt der Ideen der Bewerber.

 

Herausgeber

 

 
 

 

 

 

 

 

Deutscher Motor Sport Bund e.V. Hahnstraße 70

60528 Frankfurt / Main www.dmsb.de

  

 

 

 


 

 

 

 

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